seinem Willen tätig macht.“358 Die zweite Belohnung besteht359 in der Zulassung zum Freudenmahl seines Herrn: Komm herein (εἴσελθε [eiselthe]) zum Freudenmahl (εἰς τὴν χαράν [eis tēn charan]) deines Herrn! Zwar könnte man das εἰς τὴν χαράν auch im Sinne von „zur Freude“ / „für die Freude“ verstehen.360 Die Aufforderung Komm herein lässt jedoch eher an ein Freudenfest, ja sogar ein Freudenmahl denken. Ein solcher Sprachgebrauch lässt sich schon im AT nachweisen. Man denke an die Wendung עָשָׂה שִׂמְחָה
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